AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geschäftsbedingungen für Leistungen des Tauwerk Hotel


Inhaberin Ana-Maria Ilie


1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.)
zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für
sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern und anderen Räumlichkeiten des Hotels oder ihrer
Schweseterhotels Ankerplatz Hotel und Hotel am Stellplatz (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Wird die Hotelrechnung vom Kostenübernahmeträger nicht bezahlt, haftet der Hotelgast. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Hotels.


2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel
berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.


3.Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das
Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich
beim Hotel eingehend) erklärt werden.


4. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Werden diese nicht angeboten, entfällt die
Pflicht diese auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Aufbewahrung. Zustellung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben
c) Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs
Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) - c) ist ausgeschlossen.


5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotel.


6. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich
das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 6 und den 5§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung
bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig gestellten Gegenforderungen zulässig. Eine
etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den 55 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und
unerlaubten Handlungen.


7. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder dem Hotel beeinträchtigender
Umstände (z. B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadenersatz, zusteht.


8. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber dem Hotel, sofern nicht der Schaden im
Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ers ä atz leistet, was jeweils vom
Kunden nachzuweisen ist.


9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.


10. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des
Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäß Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter
aus der Überlassung frei.


11. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann
darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.


12. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die
Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches
Interesse hervorzurufen oder Bélange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen
Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen
grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche
Einwilligung, hat das Hotel des Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und
der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.


13. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr geräumt sein;
bei Nutzung über diese Uhrzeit hinaus kann das Hotel einen Zuschlag berechnen. Das Hotel hat das Recht, gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben,
sollte die Anreise nicht stattfinden. Gebuchte Zimmer werden in jedem Fall gehalten, wenn für die Reservierung garantiert wird Bis 3 Tage vor Anreise
um 9 Uhr ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Anschließend fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 Prozent der gebuchten Reisekosten an.
Bei Nichtanreise wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent der gebuchten Reisekosten Fällig

14. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein.
Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,- geschuldet.

15. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Ort des Hotels – Wilhelmshaven.

16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

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